Denkmal AfA Rechner:
Wie hoch ist der Steuervorteil?

Ermitteln Sie in wenigen Schritten, wie viel Steuern Sie ca. mit einer Denkmalimmobilie sparen können.
Denkmal AfA Rechner Deutschland

Denkmal AfA Rechner

Berechnung nach §§ 7i, 7 Abs. 4 und 10f EStG

Jahr Einkommen (€) Steuerlast alt (€) AfA Denkmal (€) AfA Altbau (€) Einkommen neu (€) Steuerlast neu (€) Steuerersparnis (€)
Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt der Steuerberater.
Disclaimer: Die dargestellten Berechnungen und Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen diese auch nicht. Für die individuelle Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

FAQ zur Denkmal-AfA

Die Denkmal-AfA ist eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Investoren, die in denkmalgeschützte Immobilien investieren. Sie erlaubt es, die Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich abzusetzen. Dies erfolgt bei vermieteten Objekten über zwölf Jahre und bei selbstgenutzten Objekten über zehn Jahre.

Mit der Denkmal-AfA können Sie als Käufer erhebliche Teile der Sanierungskosten über mehrere Jahre steuerlich absetzen. Bei vermieteten Einheiten sind das bis zu zwölf Jahre lang. In den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent, danach vier Jahre lang sieben Prozent. Bei selbst genutzten Wohnungen beträgt die Abschreibung über zehn Jahre hinweg jeweils neun Prozent. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung Ihrer Einkommenssteuer.

Denkmal-AfA – Beispielrechnung

Ausgangssituation

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt450.000 Euro
Davon Sanierungsanteil250.000 Euro
Förderfähig laut Denkmalrecht250.000 Euro (100 %)
NutzungVermietung
Persönlicher Steuersatz42 %

Jährliche Abschreibung und Steuerersparnis

JahrAfA-SatzAfA-BetragSteuerersparnisKumuliert
Jahr 19 %22.500 €9.450 €9.450 €
Jahr 29 %22.500 €9.450 €18.900 €
Jahr 39 %22.500 €9.450 €28.350 €
Jahr 49 %22.500 €9.450 €37.800 €
Jahr 59 %22.500 €9.450 €47.250 €
Jahr 69 %22.500 €9.450 €56.700 €
Jahr 79 %22.500 €9.450 €66.150 €
Jahr 89 %22.500 €9.450 €75.600 €
Jahr 97 %17.500 €7.350 €82.950 €
Jahr 107 %17.500 €7.350 €90.300 €
Jahr 117 %17.500 €7.350 €97.650 €
Jahr 127 %17.500 €7.350 €105.000 €

 

Gesamte steuerliche Ersparnis über 12 Jahre: 105.000 Euro

Durchschnittlicher steuerlicher Rückfluss pro Monat: ca. 875 Euro

Die Denkmal-AfA verschafft Ihnen eine attraktive steuerliche Entlastung und verbessert Ihre Kapitalrendite deutlich.

*Die dargestellten Informationen und Beispielrechnungen zur Denkmal-AfA dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir empfehlen, die Anwendbarkeit der steuerlichen Förderungen mit einem Steuerberater oder einem entsprechend qualifizierten Fachberater zu prüfen.

Ja, die steuerliche Förderung greift nicht nur bei denkmalgeschützten Einzelobjekten. Auch Gebäude im Ensembleschutz können gefördert werden, wenn die Sanierung den denkmalrechtlichen Vorgaben entspricht. Genau das stellen wir bei unserem Projekt in der Nördlinger Altstadt sicher. Unsere Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden.

Zusätzlich zur steuerlichen Abschreibung nach der Denkmal AfA kann beim Kauf einer sanierten Immobilie auch eine Förderung über das KfW Programm 261 möglich sein. Dieses Programm richtet sich an Käufer, die in ein energieeffizient saniertes Wohngebäude investieren möchten.

Bei Objekten mit Denkmalschutz oder Ensembleschutz hängt die Förderfähigkeit von den konkret geplanten Maßnahmen ab. Die Sanierung muss dabei nicht nur mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein, sondern auch die energetischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen. Ob das technisch umsetzbar ist, wird durch einen Energieeffizienz Experten bestätigt.

Ihre möglichen Vorteile im Überblick

  • Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit

  • Tilgungszuschuss von bis zu 22.500 Euro möglich

  • Kombination mit der Denkmal AfA erlaubt

  • Zusätzliche Zinsvorteile und Liquiditätssicherheit

Ob eine Einheit förderfähig ist, sollte im Vorfeld immer individuell geprüft werden. Dafür ist eine qualifizierte energetische Fachplanung erforderlich. In vielen Fällen kann die Kombination von steuerlicher Förderung und KfW Finanzierung zu einer spürbaren Gesamtersparnis führen.

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