In der Nördlinger Altstadt wartet Ihr neues, seniorengerechtes Zuhause.
Die Altstadtresidenz
Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäudekomplexen mit insgesamt 25 seniorengerechten Wohnungen, die jeweils über ein Treppenhaus und einen Aufzug erschlossen sind. Jede Wohnung verfügt mindestens über eine Terrasse oder einen Balkon sowie ein Kellerabteil.
Ja, die Kriterien sind:
- Sie sind mind. 58 Jahre alt
- Oder Sie sind Renter unter 58 Jahre
- Oder Sie haben eine Behinderung von mindestens 50%
Ja, alle Wohnungen sind barrierefrei nach Art. 48 BayBO und teilweise nach DIN 18040-2 gestaltet. Das bedeutet: schwellenlose Zugänge, Aufzüge, großzügige Bewegungsflächen und altersgerechte Ausstattung
Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2020 und werden als KfW-Effizienzhaus 55 geplant. Das sorgt für niedrige Energiekosten und ein nachhaltiges Wohnklima.
Ja, die Altstadtresidenz ist eine hervorragende Kapitalanlage.
Sie kombiniert eine starke Lage, nachhaltige Bauqualität und steuerliche Vorteile mit einer hohen Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum.
Ihre Vorteile als Kapitalanleger:
✅ Hohe Mietnachfrage für seniorengerechtes Wohnen in zentraler Innenstadtlage
✅ Stabile Wertentwicklung durch massive Bauweise und Effizienzhaus-Standard 55
✅ Geringes Instandhaltungsrisiko dank Neubau und moderner Ausstattung
✅ Steuerlicher Vorteil durch die degressive AfA: Aktuell 5 % jährlich gemäß § 7 Abs. 5a EStG (bei Fertigstellung bis 2029)
Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Das bedeutet, der Kaufpreis wird nicht auf einmal fällig, sondern in mehreren gesetzlich definierten Teilbeträgen entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt.
Für Sie als Käufer bietet das maximale Sicherheit. Sie zahlen immer erst dann, wenn ein bestimmter Bauabschnitt nachweislich fertiggestellt ist. Es gibt keine Vorkasse oder Vorauszahlungen ohne erbrachte Leistung.
Die erste Zahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen wie Baugenehmigung, notariellem Kaufvertrag und Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Wenn Sie Fragen zur Zahlungsabwicklung haben oder ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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